Die Märklin Herstellergarantie

Ihr Zusatzschutz beim Kauf von Märklin Produkten.

Es gibt Situationen, die man eigentlich nicht erleben möchte. Gut ist es dann trotzdem, wenn man für diesen Fall optimal gesichert ist. Zu diesen Situationen gehört auch der Reklamationsfall. Ein neues Produkt funktioniert leider nicht mehr. Was kann man nun tun?

Der Gesetzgeber nimmt in diesem Fall den Verkäufer in die Pflicht. Von Märklin wird aber eine zusätzliche Möglichkeit angeboten: Die Herstellergarantie.

Sie haben damit die Möglichkeit, sich auch direkt an den Hersteller zu wenden und von ihm die Reparatur oder den Austausch der Ware durchführen zu lassen. Folgende Punkte sind dabei aber sehr wichtig:

  • Diese Herstellergarantie gilt für die Dauer von 24 Monaten  ab dem Datum, bei dem das Produkt bei einem offiziellen Märklin-Fachhändler gekauft wurde, längstens  60 Monate ab Löschung des Artikels aus dem Katalogsortiment, bei MHI-Produkten beträgt die Dauer  60 Monate ab Kaufdatum vom offiziellen Märklin-Fachhändler, längstens 72 Monate ab Löschung aus dem Katalogsortiment. Als Nachweis ist dabei entweder die vollständig ausgefüllte Garantieurkunde oder der Kassenbeleg geeignet. Kassenbelege irgendwelcher sonstiger gewerblicher oder privater Wiederverkäufer sind dafür nicht geeignet. Ob es sich bei dem Händler Ihrer Wahl tatsächlich um einen offiziellen Fachhändler handelt, können Sie jeweils in der Händlersuche auf unseren Webseiten für MärklinTrix und LGB überprüfen.  Für das Ausland finden Sie diese Adressen unter www.maerklin.com.
  • Die Hersteller- Garantie kann nicht für alle möglichen Schäden an einem Modell gerade stehen. Sie umfasst daher Reklamationen, die auf Herstellungs-, Konstruktions- oder Materialfehler zurückgehen. Unvollständige Produkte, Versandschäden zwischen Händler und Kunde oder beschädigte Verpackungen gehören daher zum Beispiel nicht dazu und können daher verständlicherweise nur gegenüber dem Verkäufer reklamiert werden.
  • Garantieansprüche erlöschen:
    • Bei verschleißbedingten Störungen bzw. bei üblicher Abnutzung von Verschleißteilen
    • Wenn der Einbau bestimmter Elektronikelemente entgegen der Herstellervorgabe von nicht dafür autorisierten Personen durchgeführt wurde.
    • Bei Verwendungen in einem anderen als vom Hersteller bestimmten Einsatzzweck
    • Wenn die in der Bedienungsanleitung aufgeführten Hinweise des Herstellers nicht befolgt wurden
    • Jegliche Ansprüche aus Garantie, Gewährleistung oder Schadensersatz sind ausgeschlossen, wenn in Märklin Produkte Fremdteile eingebaut werden, die nicht von Märklin freigegeben sind und hierdurch die Mängel bzw. Schäden entstanden sind. Entsprechendes gilt für Umbauten, die weder von Märklin noch von Werkstätten, die von Märklin autorisiert sind, durchgeführt werden. Grundsätzlich gilt zugunsten von Märklin die wiederlegbare Vermutung, dass Ursache für die Mängel bzw. Schäden die vorgenannten Fremdteile bzw. Umbauten sind.
    • Die Garantiefrist verlängert sich durch Instandsetzung oder Ersatzlieferung nicht. Die Garantieansprüche können entweder direkt bei dem Verkäufer oder durch Einsenden des zu reklamierenden Teils zusammen mit der Garantie-Urkunde oder der Kaufquittung und einem Mängelbericht direkt an die Firma Märklin gestellt werden. Märklin und der Verkäufer übernehmen bei der Reparaturannahme keine Haftung für eventuelle auf dem Produkt vom Kunden gespeicherte Daten oder Einstellungen. Unfrei eingesandte Garantie-Reklamationen können nicht angenommen werden.

Der Kauf beim offiziellen Fachhändler bietet daher nicht nur die Gewähr, eine sehr gute Beratung und umfassenden Service zu erhalten, sondern verringert auch die Gefahr, bei eventuellen späteren Reklamationen auf den entstehenden Kosten sitzen zu bleiben.